Teilhabeinstrument Berlin – Bedarfsermittlung nach dem Bundesteilhabegesetz

Mit dem neuen Teilhabeinstrument Berlin, abgekürzt TIB, werden zukünftig die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin festgestellt. PROINTENT hat die Entwicklung des TIB im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fachlich begleitet. Mit dem TIB wird der Auftrag des Bundesteilhabegesetzes umgesetzt: Bedarfe eines Menschen werden individuell und teilhabeorientiert ermittelt. Das schafft die Basis für passende Arrangements an Unterstützung.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Was sind Anliegen, Ziele und Vorstellungen der Person?

Das TIB stellt die Absichten, Anliegen und Ziele des Menschen in den Mittelpunkt sowie die individuellen Vorstellungen von einem guten Leben. Diese sind Richtschnur für die Bedarfsermittlung. Das TIB untersucht, was die selbstbestimmte Teilhabe eines Menschen im Moment noch begrenzt und was die Person braucht, damit sie im Alltag, beim Wohnen, in der Freizeit, bei der Arbeit … teilhaben kann.

Behindert werden – behindert sein

Im Gegensatz zu früheren Instrumenten richtet sich der Blick im TIB nicht ausschließlich auf die persönlichen Beeinträchtigungen eines Menschen. Besonders wichtig sind die Bedingungen in der Umwelt, die Menschen in ihrer alltäglichen Lebensführung behindern können. Seien es fehlende Aufzüge und Rampen, schwer verständliche Informationen oder Vorbehalte von Arbeitgebern gegenüber behinderten Menschen.

Mit dem Ansatz, die Zusammenhänge zwischen persönlichen Voraussetzungen und Lebensbedingungen zu beleuchten, kommt das TIB der im Bundesteilhabegesetz geforderten ICF-Orientierung nach. ICF (International Classfication of Functioning, Disability and Health) ist eine international anerkannte Behinderungsklassikation der Weltgesundheitsorganisation.

Beratung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Das TIB wurde von Mai bis September 2018 in einem intensiven Prozess entwickelt. Die zuständige Berliner Senatsverwaltung hat dazu eine Facharbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus verschiedenen Expertinnen und Experten. PROINTENT hat den Entwicklungsprozess moderiert, fachlich beraten und die Diskussionsimpulse im Instrument umgesetzt. Ergebnis ist das TIB 1.0 mitsamt Manual, das Hinweise zur Anwendung gibt.

Die Entwicklung des TIB ist der bisher größte Auftrag für PROINTENT. Wir danken der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für das in uns gesetzte Vertrauen und die produktive Zusammenarbeit. Wir wünschen viel Erfolg beim Umsetzen des Bundesteilhabegesetzes, damit Menschen mit Behinderungen von den Neuerungen profitieren.

Ist Ihre Organisation fit für das Bundesteilhabegesetz? Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung. Kontaktieren Sie uns hier.

Markus Schäfers